Pflegekosten
Ich erledige für Sie die Abrechnung mit allen Kranken- und Pflegekassen und bin Ihnen gerne bei allen Antragstellungen behilflich.
Krankenkassen
Nach Verordnung durch den Hausarzt wird die Behandlungspflege bedarfsmäßig geleistet.
Pflegekassen
Der medizinische Dienst der Krankenkassen ermittelt den Pflegebedarf und legt die Pflegestufe fest.
Für Grundpflege und hauswirt-schaftliche Versorgung stehen folgende Beträge zur Verfügung:
Stufe |
Geldleistung |
Sachleistung |
| 1 | 215,00 € | 420,00 € |
| 2 | 420,00 € | 980,00 € |
| 3 | 675,00 € | 1.470,00 € |
Die Leistungen im Überblick.
Privatleistungen
Die Regelversorgung dürfte in den meisten Fällen ausreichend sein. Nur wenn Sie weitergehende Pflege wünschen, entstehen Mehrkosten, die nicht vollständig von Kranken- und Pflegekassen getragen werden. Pflegekosten können übrigens auch vom Sozialamt, Versorgungsamt und von der Beihilfe bezuschusst bzw. übernommen werden.